Was ein Nachteilsausgleich ist
Ein Nachteilsausgleich passt die äußeren Bedingungen an, unter denen du eine Leistung erbringst, um beeinträchtigungsbedingte Nachteile auszugleichen. Die rechtliche Grundlage bilden das Benachteiligungsverbot des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3), die UN-Behindertenrechtskonvention und das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX).
Wichtig zur Erwartung: Ein Nachteilsausgleich gleicht Nachteile aus, senkt aber nie die fachlich-qualitativen Anforderungen. Die geforderten Kompetenzen musst du auch mit Ausgleich erbringen, eine bessere Bewertung oder Bevorzugung ist ausgeschlossen.
Im Studium
Für einen Nachteilsausgleich im Studium muss deine Beeinträchtigung nicht amtlich als Behinderung anerkannt sein. Erforderlich sind in der Regel zwei Belege: ein Nachweis der gesundheitlichen Beeinträchtigung (meist ärztliche Bescheinigung oder psychologisches Gutachten) und die Darstellung, wie sie sich konkret im Studium auswirkt. Das Attest sollte möglichst angeben, welche konkreten Maßnahmen nötig sind, nicht nur die Diagnose nennen.
Typische Maßnahmen in Prüfungen sind Zeitverlängerung, zusätzliche Pausen, ein eigener ruhiger Raum oder ein Wechsel der Prüfungsform, etwa mündlich statt schriftlich. Der Antrag muss immer rechtzeitig vor der Prüfung gestellt werden, in der Regel schriftlich beim Prüfungsausschuss oder Prüfungsamt. Wer sich erst nach der Prüfung darauf beruft, kann nicht nachträglich neu bewertet werden. Die Inanspruchnahme darf nicht im Zeugnis vermerkt werden.
In der Ausbildung
In der beruflichen Ausbildung verpflichtet das Berufsbildungsgesetz die Prüfungsordnungen, die besonderen Verhältnisse von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen, etwa bei Prüfungsdauer, Hilfsmitteln und der Inanspruchnahme von Hilfeleistungen. Der Antrag sollte spätestens mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung bei der zuständigen Stelle (zum Beispiel IHK oder HWK) gestellt werden.
Im Beruf
Bei ADHS kann das Versorgungsamt einen Grad der Behinderung (GdB) feststellen, sofern relevante Beeinträchtigungen vorliegen. Ab einem GdB von 50 liegt eine Schwerbehinderung vor. Die Höhe ist immer eine Einzelfallentscheidung. Schwerbehinderte Beschäftigte haben nach Paragraf 164 SGB IX einen Anspruch auf eine behinderungsgerechte Beschäftigung und Arbeitsplatzausstattung, soweit das für den Arbeitgeber nicht unzumutbar ist.
Wer einen GdB von mindestens 30, aber unter 50 hat, kann sich bei der Agentur für Arbeit gleichstellen lassen, wenn ohne Gleichstellung ein geeigneter Arbeitsplatz nicht erlangt oder behalten werden kann. Beraten und fördern dabei die Integrations- und Inklusionsämter.
Wo du Beratung bekommst
Eine kostenlose, trägerunabhängige Erstberatung zu allen Teilhabefragen bietet die EUTB, die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung. Im Studium beraten die oder der Behindertenbeauftragte deiner Hochschule sowie die Studierendenwerke, fachlich einordnen helfen ADHS Deutschland e. V. und das Zentrale ADHS-Netz. Bei rechtlichen Streitfragen sind Fachanwältinnen und Fachanwälte für Sozial- und Arbeitsrecht die richtige Adresse.
Weiterlesen
ADHS im Bewerbungsgespräch →Eine Gruppe gründen →Der Weg zur Diagnose (myway) →
Quellen
Alle Aussagen oben stützen sich auf diese öffentlich zugänglichen Fachquellen, zuletzt geprüft im Juni 2026:
- ADHS Deutschland, Nachteilsausgleich bei ADHS
- ADHS Deutschland, Nachteilsausgleich in Ausbildung und Studium
- Universität Konstanz, Nachteilsausgleich
- Gesetze im Internet, Paragraf 164 SGB IX
- BIH, Fachlexikon Gleichstellung
- EUTB, Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
Hinweis: Der fachliche Rahmen orientiert sich an der deutschen S3-Leitlinie ADHS (AWMF 028-045) sowie der NICE-Leitlinie NG87. Einzelne Detailbelege stammen aus den oben verlinkten Quellen.